Hygienekonzept des TuS Osnabrück-Haste 01 e. V.

Hygienekonzept des TuS Osnabrück-Haste 01 e. V.

Trainings- und Spielbetrieb der Fußballabteilung

Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig sein.

Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.

Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.

 

1. Allgemeine Hygieneregeln

  • Halten Sie den Mindestabstand (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds ein.
  • In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld einzuhalten.
  • Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
  • Beachten Sie die Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
  • Wir empfehlen das Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30 Sekunden)und/oder das Desinfizieren der Hände.
  • Unterlassen Sie bitte das Spucken und Naseputzen auf dem Spielfeld.

 

2. Verdachtsfälle Covid-19

  • Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
  • Personen mit verdächtigen Symptomen müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
    • Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
    • Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
  • Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden Person.

 

3. Organisatorisches

  • Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen und Vorgaben.
  • Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Josef Krotzek.
  • Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und Desinfektionsmöglichkeiten, vor allem im Eingangsbereich des Sportgeländes, ausgestattet.
  • Alle Trainer*innen und verantwortlichen Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
  • Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
  • Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am Eingangsbereich.
  • Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.

 

4. Zonierung (3 Zonen)

Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“

  • In Zone 1 (Spielfeld) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
    •  
    • Funktionsteams, Schiedsrichter*innen
    • Sanitäts- und Ordnungsdienst
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
    • Medienvertreter*innen (siehe nachfolgende Anmerkung)
  • Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten markierten Punkten betreten und verlassen.
  • Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt
  • Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.

Zone 2 „Umkleidebereiche“

  • In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende Personengruppen Zutritt:
    • Spieler*innen, Trainer*innen
    •  
    •  
    • Ansprechpartner*in für Hygienekonzept
  • Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
  • Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
  • Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
  • Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird auf das notwendige Minimum beschränkt.

Zone 3 „Publikumsbereich“ (im Außenbereich)

  • Die Zone 3 „Publikumsbereich“ (im Außenbereich) bezeichnet sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
  • Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über den offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
  • Es erfolgt eine räumliche und zeitliche Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
  • Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
    • Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
    • Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage
    • Abstandsmarkierungen bei Gastronomiebetrieb
  • Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.

Speisen und Getränke werden während eines laufenden Spiels nur zum Verzehr im Außenbereich abgegeben.

 

5. Trainings- und Spielbetrieb

5.1 Grundsätze

  • Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die Trainings- und Spielgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
  • Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstätte ist Folge zu leisten.
  • Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
  • Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
  • Die Trainer*innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings- und Spieleinheit.
  • Die Kontaktaufnahme zum zuständigen Gesundheitsamt wird empfohlen.

 

5.2 In der Sportstätte

  • Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur gestattet, wenn ein eigenes Training bzw. ein eigenes Spiel geplant sind.
  • Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands (mind. 1,5m) in Zone 3 möglich.
  • Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist während des Trainingsbetriebes sichergestellt.

 

5.3 Gruppe von nicht mehr als 50 Personen

Es handelt sich um die Personengruppe der aktiven Sportausübenden. Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Es gilt:

  • 48 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler) insgesamt aus den beteiligten Mannschaften + 1 Schiedsrichter
  • Dokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer (gemäß Punkt 5.4)

 

5.4 Kontaktdaten

Zu dokumentieren sind immer die Kontaktdaten der Sportausübenden,
bei den Zuschauenden ist das der Fall, falls die Personenzahl der Zuschauer über 49 liegt:

  • Familienname, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer
  • Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung

Diese Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann. Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden.
Die Dokumentation wird dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorgelegt. Es ist zu gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu löschen.

 

5.5 Zuschauer

Zuschauende sind bei Sportausübungen zugelassen, wenn jeder Zuschauende das Abstandsgebot von 1,5 m einhält.

Zu der Zuschauern zählen alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden (also der 50er Gruppe aktiver Sportler) zählen, also auch Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer etc.

Bei bis zu 49 Zuschauern sind Stehplätze möglich, es besteht keine Dokumentationspflicht. der Kontaktdaten.

Bei mehr als 49 Zuschauenden ist die Sportausübung für alle Zuschauenden von einem Sitzplatz zu verfolgen. Zudem sind dann auch hier die Kontaktdaten (gemäß Punkt 5.4) zu dokumentieren.

Es wird allen Zuschauern empfohlen, vorausschauend eine Sitzmöglichkeit (Klappstuhl) mitzubringen.

 

Zone 2: Umkleidebereiche

Desinfektionsmöglichkeit

Allgemeine Nutzung unter Einhaltung der Abstandsregelungen oder Tragen von Mund-Nase-Schutz

Desinfektionsmöglichkeit

Nutzung der Umkleidebereiche unter Einhaltung der Abstandsregelungen und Tragen von Mund-Nase-Schutz

Duschen nur unter Einhaltung der Abstandsregelung

Desinfektionsmöglichkeit

Empfehlung: Umziehen und Duschen zu Hause

Bei Nutzung
AHA-Regeln einhalten Reduzierung der nutzenden Personen
Zone 3: Sportstätte (im Außenbereich)

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m oder Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Ausreichend Desinfektionsmöglichkeit

Mind. 1,5 m und Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Zone 3: Öffentliche Sanitärbereiche

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes

Möglichkeit zum Händewaschen

Tragen eines Mund-Nase-Schutzes
Getränke und Verpflegung Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen Vereinsgastronomie anhand der gültigen behördlichen Vorgaben. Empfehlung zur eigenständigen Verpflegung der aktiven Sportler*innen
Reinigungsplan aller Umkleide- und Sanitärbereiche Mehrmals pro Woche inkl. täglichem Durchlüften Einmal täglich inkl. Durchlüften Nach jedem Trainings- oder Spielbetrieb inkl. Durchlüften

 

Dieses Konzept enthält einen Lageplan

Gezeichnet:  Rainer Welp, Vorsitzender des TuS Osnabrück-Haste e.V.      04.09.2020

 

Verein TuS Osnabrück-Haste o1 e. V.
Ansprechpartner Josef Krotzek
Mail josef.krotzek@osnanet.de
Kontaktnummer 0541 64673
Adresse Sportstätte Bramstraße 115, 49090 Osnabrück

 

 

Josef Krotzek. Osnabrück, den 04.09.2020

Hygienekonzept TuS Haste_04.09.20

Hygienekonzept TuS Haste_Anlage Übersichtsplan Zonen

2020-08-28_TuS Haste_Erfassungsbogen Corona